Basisrente - Informationen und Überblick über die Basisrente und die wichtigsten Regelungen, Vorteile oder Nachteile sowie kostenlose Beratung.

Überblick über die Basisrente bzw. Rürup Rente

Die seit 2005 existierende Rürup Rente, auch häufig Basisrente genannt, bietet eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei der Basisrente handelt es sich um eine staatlich subventionierte Altersvorsorge, die häufig auch mit Förderrente bezeichnet wird.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, in der die eingezahlten Beiträge nicht zur eigenen Vorsorge zurückgelegt werden (umlagefinanziert), ist die Rürup Rente kapitalgedeckt. Die eingezahlten Beiträge werden angelegt und gehören also dem Sparer selbst.
Bei der Rürup- Basisrente besteht kein Kapitalwahlrecht, die Auszahlung kann also nur in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Eine Beleihung, Übertragung oder Schenkung der angesparten Beiträge zur Basisrente ist nicht möglich, lässt sich aber mit Zusatzversicherungen umgehen.

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Damit soll sichergestellt werden, dass die eingezahlten Beiträge wirklich nur zur Altersvorsorge genutzt werden.
Die Beiträge zur Basisrente können seit 2005 zu 60% als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer- erklärung geltend gemacht werden. Jährlich erfolgt eine Erhöhung um jeweils 2%.

 

Die spätere Rentenauszahlung

Die spätere Rentenauszahlung muss dann versteuert werden. Hier erfolgt eine schrittweise Anhebung. 2005 mussten 50 % der Rentenauszahlung versteuert werden, für jedes weitere Jahr zuzüglich 2 % und ab 2040 muss die gesamte Rentenauszahlung versteuert werden. Selbständige, welche die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen können, haben mit der Rürup Rente die Möglichkeit, eine steuergünstige Altersvorsorge aufzubauen. Durch den erhöhten Sonderausgaben- abzug von jährlich 20.000,00 EUR ist die Rürup Rente besonders für Personen mit hohem Einkommen interessant beziehungsweise attraktiv.

Formen der Rürup Rente

Die Rürup- bzw. Basisrente wird in Form von fondsgebundenen und konventionellen Renten- versicherungen angeboten.
Das angesparte Kapital kann nicht gepfändet werden und wird demzufolge nicht auf das Arbeitslosengeld beziehungsweise Harz 4 angerechnet.
Damit bei Todesfall vor und nach Rentenbeginn das eingezahlte Geld nicht verloren geht, können verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Die Entscheidung für oder gegen ein Altervorsorge Produkt ist immer eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Das falsche Produkt kann zu erheblichen Nachteilen im Alter führen.

Eine Beratung zur Basisrente durch erfahrene Finanzexperten ist daher sinnvoll und für jeden leicht und kostenlos zu erhalten.
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