Beitragssatz Rentenversicherung - Entwicklung der Beitragssätze
Ein Blick auf die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zeigt den langsamen aber kontinuierlichen Anstieg, der sich aufgrund der demographischen Entwicklung weiter fortsetzen wird.
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Anfang der 70er Jahre machten die Beiträge nur 17 % des monatlichen Bruttoeinkommens aus, während der Beitragssatz zur Rentenversicherung in 2007 und 2008 bei 19,9 % liegt. Weitere Erhöhungen sind bereits geplant, wann und wie dies durchgesetzt wird, ist jedoch noch unklar. Die jeweiligen Bundesregierungen haben meist allesamt das erklärte Ziel, die Rentenbeiträge so gering wie möglich ist halten. |
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Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gezahlt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2008 in den alten Bundesländern jährlich 63.600 Euro (monatlich 5300 Euro) und in den neuen Bundesländern 54.000 Euro (monatlich 4500 Euro).
Als noch wirtschaftlich vertretbare Grenze für die Rentenbeiträge wird in den Medien häufig von den führenden Wirtschaftsfachleuten ein Beitragssatz von 22 % genannt. Darüber hinaus werden massive negative Auswirkungen auf die Beschäftigung erwartet. Allerdings müssen die Rentenkassen aber von den schwindenden Einnahmen durch die Geburtenschwachen Jahrgängen entlastet werden.
Die Rentenreform im Jahr 2007 brachte eine Erhöhung des Renteneintrittalters mit sich. Arbeitnehmer, die ab 1964 geboren wurden, dürfen erst mit 67 Jahren die Rente genießen. Auch war im Vorjahr 2006 eine Nullrunde für Rentenempfänger zu verzeichnen, dass heißt die Rentenbeiträge wurden nicht angepasst und blieben auf dem Vorjahresniveau.
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