Durch Sonderausgabenabzug Steuern sparen – ruerup-riester-rente.net
Der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen der Altersvorsorge können bis zum Maximalbetrag von 22.766 Euro (Ledige) beziehungsweise 45.532 Euro (Verheiratete) steuerlich geltend gemacht werden.
Sonderausgaben bezeichnen grundsätzlich private Aufwendungen, die ein Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend machen kann. Bei der Berücksichtigung der Sonderausgaben werden nur tatsächlich getätigte Ausgaben berücksichtigt.
Im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes können Aufwendungen als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, sofern sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag überschreiten. Sonderausgaben verringern dadurch das zu versteuernde Einkommen.
Zu den Sonderausgaben gehören Allgemeinen Sonderausgaben, Aufwendungen für die Altersvorsorge, sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sonstige Sonderausgaben. Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem Beiträge zu Krankenversicherungen, Pflegerversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtpflichtversicherungen, und Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall.