Riester Eigenheimrente oder auch Wohn-Riester Rente genannt
Hatte die Riester Rente, die im Januar 2002 eingeführt wurde, anfängliche Anlaufschwierigkeiten, wird sie heute bei den Deutschen immer beliebter. Mittlerweile haben über vier Millionen deutsche Bürger eine Riester Rente für ihre private Altersvorsorge abgeschlossen.
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Denn fast jeder sieht mittlerweile die Notwendigkeit, für sein Rentendasein vorzusorgen, um den Lebensstandard, den man heute hat, auch dann weiter führen zu können. Eine Möglichkeit, neben der klassischen Riester Rentenversicherung ist das Riester Immobiliensparen. Diese neue Art der privaten Altersvorsorge wurde am 8. April 2008 durch die Bundesregierung beschlossen, der „Wohn-Riester“ ist geboren. |
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Was im Umgangssprachlichen als Wohn-Riester bezeichnet wird, sollte korrekterweise als Eigenheimrente bezeichnet werden. Wohn-Riester beinhaltet die Förderung für das mietfreie Wohnen im Alter als eine Art der privaten Altersvorsorge.
D. h. das selbst genutzte Wohneigentum, sprich ein Haus oder eine Eigentumswohnung, werden in die Riester Förderung integriert. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes können Bausparkassen, Banken und Wohnungsgenossenschaften die ersten Wohn-Riester-Verträge abschließen. So werden Hausbesitzer durch das Riester Immobiliensparen sozusagen „belohnt“, und die Immobilie als Baustein in der privaten Altersvorsorge mit einbezogen und gefördert.
Wie auch in der Riester Rentenversicherung oder in den Fondssparplänen und Banksparplänen von Riester, werden monatlich vertraglich festgelegte Beträge in den Riestervertrag eingezahlt.
Entscheidet sich der Sparer dann zu irgendeinem Zeitpunkt für den Kauf eines Objektes oder den Bau eines Hauses, kann er das angesparte Geld aus seinem Riestervertrag ziehen und damit eine Anzahlung tätigen oder das Objekt komplett zahlen.
Doch die Riester Eigenheimrente ist nicht nur für Personen geeignet, die in der Zukunft ein Haus erwerben oder bauen möchten, sondern auch für die heutigen Hausbesitzer. Hier können die Beträge und Zulagen aus dem Wohn-Riester direkt zur Tilgung des Baukredites genutzt werden.
Vorteil der Riester Eigenheimrente ist der, dass auch wie bei allen anderen Riesterprodukten die Beiträge steuerfrei sind. Die Sparleistungen in Tilgungspläne, Baussparverträge und Immobiliensparverträge sollen pro Jahr bis zu 2.100 Euro auf die Steuer angerechnet werden können. Zudem können noch die Riester-Zulagen vom Staat beantragt werden.
Verwendung finden diese Zulagen dann entweder für das Abzahlen der Hypothek oder können in bestehende Bausparverträge investiert werden.
Wichtig ist, wer die Wohn-Riester Eigenheimförderung in Anspruch nehmen möchte, dass er sein Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt. Vermietete Objekte können nicht als Riester-Objekte Verwendung finden, auch Objekte im Ausland, z. B. Ferienwohnungen, sind nicht förderungsfähig.
Ein Unterschied zu den anderen Riesterprodukten liegt darin, dass bei dem Wohn-Riester später keine monatliche Rentenzahlung erfolgt, da die Zulagen als Tilgung oder als zusätzliche Beträge in einen Bausparvertrag verwendet werden.
Die Handhabung sieht der Gesetzgeber folgendermaßen vor: Die Zulagen des Staates und die Sparbeiträge werden auf einem „virtuellen“ Konto verbucht, über die gesamte Laufzeit aufgerechnet und verzinst. Dieser dadurch entstehende Betrag muss man beim Eintritt in das Rentenalter versteuern und zwar mit dem persönlichen Steuersatz.
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