Förderrente - welche Förderrenten und Förderungen es gibt
Nach jahrelanger Arbeit ist der Zeitpunkt gekommen, sich „zur Ruhe zusetzen“ und seinen wohl verdienten Feierabend zu genießen. Während der versicherungspflichtigen Tätigkeit wurde jeden Monat in die Rentenkasse eingezahlt. Doch selbst Menschen, die über 45 Jahre und somit fast dreiviertel ihres Lebens gearbeitet haben, werden kaum mit ihrer Altersrente den bisher gewohnten Lebensstandard beibehalten können.
![]() |
Neben der Senkung des Rentenniveaus ist auch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Folge der Rentenreform. Doch die Praxis zeigt schon jetzt, dass der größte Teil vorzeitig in Rente geht und somit auch noch Abschläge von monatlich 0,3 % je vorzeitig in Rente gegangenen Monat hinnehmen muss. Die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und dem tatsächlichen Finanzbedarf im Alter kann und sollte durch eine Förderrente ausgeglichen werden, beispielsweise mit der Riester Rente, der Rürup Rente oder einer Betriebsrente. |
Kostenlos und unverbindlich Angebot zur Förderrente oder anderer Altersvorsorge von einem Experten anfordern. |
Dabei gibt es drei Förderrenten, die vom Staat entweder mit Zulagen oder durch steuervergünsti-gungen gefördert werden.
Riester Rente:
Die Riester-Rente wurde am 01.01.2002 mit dem Altersvermögensgesetz eingeführt und wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat in Form von Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert.
Welcher Personenkreis die staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann, ist im Einkommen- steuergesetz § 10 a geregelt und trifft vor allem auf Pflichtversicherte in der gesetzlichen Renten- versicherung (Arbeiter und Angestellte) zu. Die staatliche Förderung wird auch Eltern während der Kindererziehung, Ehepartnern von Zulage- berechtigten, Beziehern von Arbeitslosengeld, Beziehern von Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistenden, Behinderten in Werkstätten sowie freiwillig versicherten Beamten, Richtern und Soldaten zuteil.
Eine weitere Bedingung für die staatliche Förderung ist, dass die Beiträge in förderfähige, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierte Sparanlagen gezahlt werden. Um ein Zertifikat zu erlangen, müssen Sparanlagen eine lebenslange monatliche Rentenzahlung, zumindest der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen, gewährleisten.
Die Zahlung darf normalerweise frühestens ab dem 60. Lebensjahr geleistet werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen nicht mit einmal die Sparanlage belasten, hier muss eine Verteilung auf mindestens fünf Jahre erfolgen.
Die Lebenssituation des Sparers kann sich nach Vertragabschluss ändern - Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. -, deshalb müssen zertifizierte Sparanlagen dem Rechnung tragen (Ruhen des Vertrages).
Die staatlichen Zulagen werden nicht automatisch gewährt, diese müssen beantragt werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens dient ein Dauerzulageantrag, der Anbieter kann jährlich, ohne die Zustimmung des Sparers einzuholen, den Antrag zur Altersvorsorgezulage stellen.
Die staatliche Zulage ist unterteilt in Grundzulage (jährlich 154,00 Euro) und Kinderzulage (jährlich pro Kind 185,00 Euro). Seit 2008 können pro Riester Vertrag 2.100,00 Euro als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Seitens des Finanzamtes wird dann geprüft, ob die Zulagen oder die Steuervergünstigungen für den Sparer vorteilhafter sind.
Die vollen Zulagen beziehungsweise Steuervergünstigungen werden nur bei einer Beitragszahlung von mindestens 4 % vom versicherungspflichtigen Verdienst des Vorjahres gewährt, ansonsten erfolgt eine anteilmäßige Berechnung.
Förderfähige Sparanlagen sind Bank- und Fondssparpläne, Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie private Rentenversicherungen und werden vorrangig von Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungsgesellschaften angeboten.
Es gibt eine Vielzahl von Riester Produkten, der Anleger muss bei der Wahl seine persönliche Lebenssituation einschätzen und danach entscheiden. Die Bandbreite reicht von konservativen bis hin zu risikoreichen Anlageformen. Zu den sicheren Anlageformen gehören beispielsweise Banksparpläne und private Rentenversicherungen. Riester Fondssparpläne weisen höhere Renditen aber auch höhere Risiken auf, diese können durch eine breite Streuung und längere Laufzeit, und damit vorrangig jungen Leuten vorbehalten, minimiert werden.
Bei vorzeitigem Vertragsende, und das gilt für alle Riester Produkte, müssen die staatlichen Zulagen sowie die Steuerersparnisse zurückgezahlt werden.
Rürup Rente:
Die staatlich subventionierte Rürup Rente (Basisrente) wurde 2005 eingeführt und ist besonders für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler mit hoher Steuerlast eine interessante private Altersvorsorge.
Vorsorgebeiträge, darunter auch die Beiträge zur Rürup Rente, können gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden. 2005 konnten 60 % aller Vorsorgebeiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, jährlich erhöht sich der Prozentsatz um 2 % bis im Jahr 2025 die Beiträge zu 100 % steuerlich absetzbar sind (2008 wären dies 66 %). Bei Alleinstehenden beträgt die Höchstgrenze 20.000,00 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 40.000,00 Euro im Jahr.
Die Leistungen der Rürup Rente entsprechen denen der gesetzlichen Rentenversicherung, sind aber nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr des Versicherten als lebenslange monatliche Rente, eine Einmalzahlung ist nicht möglich. Die Rürup Rente wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet und ist auch während der Ansparphase vor Pfändungen geschützt.
Neben den Vorteilen gibt es aber auch Nachteile. Rürup Renten können weder vererbt, beliehen, veräußert, kapitalisiert noch übertragen werden. Um bei Tod des Versicherten vor und nach Rentenbeginn die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, bieten die Versicherungsgesellschaften verschiedene Zusatzversicherungen an. Diese werden teilweise vom Staat steuerlich begünstigt, die Beiträge zur Rürup Rente erhöhen sich dadurch.
Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge):
Laut Betriebsrentengesetz gibt es für die betriebliche Altersvorsorge mehrere Durchführungsmöglichkeiten, die Direktzusage, den Pensionsfonds, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse und die Direktversicherung. Mitarbeiter haben das Recht auf Entgeltumwandlung, das heißt, dass sie einen bestimmten Teil ihres Lohnes/Gehaltes steuer- und sozialabgabefrei (2008 bis zu 4.320,00 Euro) in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln können.
Beiträge, die aus einer Entgeltumwandlung resultieren und in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung fließen, werden zusätzlich durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert (Riester).
Die Leistungen aus der Riester Rente, der Rürup Rente sowie alle Durchführungswege bei den Betriebsrenten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Während die Leistungen der Riester Rente und seit dem 01.01.2008 auch die der Betriebsrente voll versteuert werden müssen, sind diese bei der Rürup Rente ebenso wie bei der gesetzlichen Rente gestaffelt steuerpflichtig. 2005 mussten 50 % versteuert werden, danach steigt der steuerpflichtige Anteil bis 2020 um jeweils 2 % und bis 2040 um jeweils 1 %. Der zu Rentenbeginn gültige Steuersatz (Staffelung) wird lebenslang festgeschrieben.
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei:
