Altersvorsorge Lexikon: Altersvermögensgesetz
Das Altersvermögensgesetz wurde geändert, um die Altersversorgung durch den Aufbau von privatem Vermögen zu sichern. Die Altersvorsorge wird hierbei sowohl von Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern finanziell mitgefördert. Die Altersvorsorge wird durch den Staat unterstützt, z.B. durch die Riester-Rente, sichert aber unter anderem auch den Lebensunterhalt, falls der Arbeitnehmer durch einen Unfall, oder ein körperliches Gebrechen Arbeitsunfähig werden sollte. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes auf eine bessere Auskunftspflicht für die Versicherten verpflichtet.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis D:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: