Altersvorsorge Lexikon: Anschlussversicherung
Eine Anschlussversicherung, auch Nachversicherung genannt verlängert einen bestehenden Versicherungsvertrag, oder durch geänderte Lebensumstände werden zusätzliche Risiken mit in die Versicherung aufgenommen. Eine Anschlussversicherung erfolgt zum Beispiel nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes, oder nach abgeschlossener Berufsausbildung. Eine Anschluss- bzw. Nachversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.
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