Anschlussversicherung - Was ist eine Anschlussversicherung?

Altersvorsorge Lexikon: Anschlussversicherung

Eine Anschlussversicherung, auch Nachversicherung genannt verlängert einen bestehenden Versicherungsvertrag, oder durch geänderte Lebensumstände werden zusätzliche Risiken mit in die Versicherung aufgenommen. Eine Anschlussversicherung erfolgt zum Beispiel nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes, oder nach abgeschlossener Berufsausbildung. Eine Anschluss- bzw. Nachversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis D:


Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern.

 
Ablaufleistung Lebensversicherung
Abschlusskosten Versicherung
Abtretung Versicherung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenze bei Versicherungen
Altersvermögens- Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung Versicherungsvertrag
Anlagestock
Annahmebestätigung Antrag
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot Versorgungsbezüge
Anschlussversicherung
Antragsmodell Versicherung
Arbeitslosengeld 2 und Lebensversicherung
Auflösungsoption Lebens- Rentenversicherung
Aufrechnung Versorgungsbezüge
Aufschubzeit Rentenversicherung
Ausbildungsversicherung
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherung
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung Versicherung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung Versicherungsvertrag
Beitragsbestandteile Lebensversicherung
Beitragsdepot Versicherungen
Beitragsfreistellung Versicherung
Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr)
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung LV - Policendarlehen
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Bezugsrecht im Versicherungsvertrag
Biometrische Risiken
 
 

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: