Altersvorsorge Lexikon: Arbeitslosengeld 2 und Lebensversicherung
Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht und eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, unterliegt einer Bedürftigkeitsprüfung wobei ein vorhandenes Vermögen aus Lebensversicherungen etc. unter Umständen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Jeder Arbeitslose hat jedoch einen bestimmten Grundfreibetrag zur Verfügung, der noch angehoben werden kann wenn nachgewiesen wird, dass die bestehende Versicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Hierbei wird vereinbart, dass eine Auszahlung der Versicherung bis zum Eintritt in das Rentenalter ausgeschlossen ist. Zu den normalen Freibeträgen kommt dann noch ein Freibetrag von 200€ für jedes vollendete Lebensjahr hinzu, insgesamt ein Freibetrag für jede Person von 13 000€ die sich bei Ehepartnern dementsprechend auf 26 000€ verdoppelt.
Personen die vor dem 01.01.1948 geboren sind, erhalten einen Grundfreibetrag für jedes vollendete Lebensjahr in Höhe von 520 €, bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 33 800€. Verträge für Riester-Renten sind bis zur Fördergrenze vor der Anrechnung an das Arbeitslosengeld 2 geschützt.
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