Ausfalldeckung - Was ist die Ausfalldeckung?

Altersvorsorge Lexikon: Ausfalldeckung

Die Ausfalldeckung bezeichnet den von einer Versicherung gewährten Versicherungsschutz z.B. bei einer Schadenersatzforderung.
Der Versicherer deckt hierbei nicht die vollen Kosten ab, sondern es werden bestimmte Prozentsätze vereinbart zu denen der Versicherer auszahlt, somit wird von dem Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung fällig, je nach vereinbartem Prozentsatz.

Beispiel: Bei einer Kreditversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall 70%, der Versicherungsnehmer hat somit eine Selbstbeteiligung von 30%. Diese vom Versicherungsnehmer geforderte Selbstbeteiligung darf nicht durch eine andere Versicherung abgesichert werden. Ist der Versicherungsnehmer oder eine von ihm mitversicherte Person selber geschädigt worden, und besteht keine Aussicht von dem Verursacher einen Schadenersatz zu bekommen zahlt die Versicherung eine bestimmte Summe aus für die andere Prozentsätze und Selbstbeteiligungen gelten. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche bei Höherer Gewalt oder wenn der Schuldige unbekannt ist, z.B. im Fall einer Fahrerflucht.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis D:


Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern.

 
Ablaufleistung Lebensversicherung
Abschlusskosten Versicherung
Abtretung Versicherung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenze bei Versicherungen
Altersvermögens- Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung Versicherungsvertrag
Anlagestock
Annahmebestätigung Antrag
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot Versorgungsbezüge
Anschlussversicherung
Antragsmodell Versicherung
Arbeitslosengeld 2 und Lebensversicherung
Auflösungsoption Lebens- Rentenversicherung
Aufrechnung Versorgungsbezüge
Aufschubzeit Rentenversicherung
Ausbildungsversicherung
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherung
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung Versicherung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung Versicherungsvertrag
Beitragsbestandteile Lebensversicherung
Beitragsdepot Versicherungen
Beitragsfreistellung Versicherung
Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr)
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung LV - Policendarlehen
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Bezugsrecht im Versicherungsvertrag
Biometrische Risiken
 
 

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: