Altersvorsorge Lexikon: Aussteuerversicherung
Die Aussteuerversicherung, auch Heirats- oder Ausstattungsversicherung genannt, wird auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Versichert sind hierbei sowohl der Versicherungsnehmer, wie auch der Begünstigte. Die Auszahlung erfolgt wenn das versicherte Kind heiratet, oder wenn die Begünstigte Person das 25. Lebensjahr erreicht. Versicherungsnehmer ist in der Regel ein Elternteil, von dem auch die monatlichen Beiträge entrichtet werden. Stirbt der Versicherungsnehmer wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Verstirbt das zu versichernde Kind, werden im Allgemeinen alle gezahlten Beiträge zurückerstattet.
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