Altersvorsorge Lexikon: Beitragsanpassungsklausel
Mit der Beitragsanpassungsklausel wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Option bezeichnet, Versicherungsbeiträge meist jährlich anzupassen. Hiermit wird das Ungleichgewicht zwischen dem kalkulierten Versicherungsbeitrag, und den tatsächlichen Aufwendungen ausgeglichen.
Mit der Angleichung der Versicherungsbeiträge wird somit auf Dauer der reale Versicherungsschutz gewährleistet. Die Beitragsanpassungen erfolgen je nach Vertrag und sind zumeist unterschiedlich festgelegt, in der Regel wird eine Anpassung in Höhe von 2-3% jährlich vorgenommen.
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