Altersvorsorge Lexikon: Beitragsberechnung für einen Versicherungsvertrag
Die Beitragsberechnung für jeden Versicherungsvertrag wird berechnet aufgrund von betriebswirtschaftlichen und versicherungsmathematischen Vorgaben. Zugrunde gelegt werden hier Sterbetafeln an denen das Risiko für den Abschluss eines Vertrages ermittelt wird, aber auch die anfallenden Verwaltungsgebühren, der Sparanteil, sowie ein Sicherheitszuschlag für eventuell höher anfallende Schadensaufwendungen werden mit einbezogen.
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