Altersvorsorge Lexikon: Beitragsdepot von Versicherungen
Ein Beitragsdepot wird von den Versicherungen angeboten, wenn der Versicherungsnehmer nicht wie normal üblich in seine Versicherung durch monatliche Beiträge einzahlen möchte, sondern eine Einmahlzahlung leistet, also sofort größere Summen investiert.
Da Einmahlzahlungen in der Regel nicht mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden sind, richten Versicherungsunternehmen Beitragsdepots ein, auf denen die Einmahlzahlungen verwaltet werden. Von diesen Depots entnimmt der Versicherer dann monatlich die Beitragszahlungen.
Zinsen die im Beitragsdepot für das eingezahlte Geld entfallen sind in der Regel kapitalertragssteuerpflichtig, dies entfällt aber wenn die komplette Einmalzahlung für die Lebensversicherung verwendet wird. Hierbei muss die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen, und der Vertrag eine mindestens 5-jährige Beitragszahlung beeinhalten.
Beiträge die im Beitragsdepot verwaltet werden sind unter anderem als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der zulässige Höchstbetrag für das Beitragsdepot ist die Summe aller zukünftigen Beiträge abzüglich der Zinsen.
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