Altersvorsorge Lexikon: Beitragsfreistellung einer Versicherung
Die Möglichkeit der Beitragsfreistellung einer Versicherung besteht bei unterschiedlichen Versicherungen, und wird vertraglich vereinbart. Die Beitragsfreistellung ist erst ab dem Erreichen des Mindestrückkaufwertes einer Versicherung möglich.
Der Grund für eine Beitragsfreistellung kann ein finanzieller Engpass sein, und die Versicherung läuft somit für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Ende der Versicherung ohne Beiträge weiter.
Der Versicherungsschutz bleibt somit bestehen, aber die Versicherungssumme sowie die Leistungen bei dem Eintritt eines Versicherungsfalles werden erheblich verringert.
Der Versicherer errechnet bei Beitragsfreistellung den bis dahin aufgebauten Versicherungsschutz, die ursprünglich geplante Versicherungssumme ist somit hinfällig. Wird die Beitragszahlung innerhalb von sechs Monaten wieder aufgenommen, erfolgt eine Widerinkraftsetzung des Vertrages ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.
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