Altersvorsorge Lexikon: Beleihung - Policendarlehen
Eine Versicherung kann in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden, diese Beleihung wird auch Policendarlehen genannt. Eine Beleihung wird meist in Anspruch genommen um den Abschluss eines Bankkredites zu umgehen, da eine Beleihung günstiger ist.
Hier liegen die Zinsen meist unter 7%. Beliehen werden können allerdings nur Lebens- und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang einhalten. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles wird der als Darlehen ausgezahlte Betrag mit der Gesamtversicherungsleistung verrechnet, falls die Rückzahlung bis dahin noch nicht erfolgt ist.
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