Altersvorsorge Lexikon: Berufsunfähigkeit
Als berufsunfähig wird eingestuft wer einen zumutbaren oder erlernten Beruf aufgrund einer körperlichen Krankheit oder einer Behinderung auf absehbare Zeit nicht mehr ausführen kann. Als nicht berufsunfähig gilt der Versicherte, wenn er noch in der Lage ist einen weniger qualifizierten Beruf, wie zum Beispiel den erlernten vollschichtig auszuüben.
Eine Berufsunfähigkeit wird durch den zuständigen Arzt attestiert, und löst somit Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung aus.
Bis Ende 2000 stand Berufsunfähigen eine Berufsunfähigkeitsrente zu, diese wurde jedoch durch die Rentenform insoweit abgeschafft, dass alle Personen, die nach dem 31.12.1960 geboren sind im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Zahlungen mehr erhalten. Somit empfiehlt sich gerade für jüngere Arbeitnehmer der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
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