Altersvorsorge Lexikon: Courtage bei einer Versicherung
Die Courtage bei einer Versicherung bezeichnet die Provision, die der Makler für die Vermittlung eines Geschäftes für Versicherungsverträge, Immobilien, Wertpapiere etc. in Rechnung stellt. Die Courtage wird auch als Maklergebühr bezeichnet, und beläuft sich in der Berechnung meist auf 0,06% des Wertes. Bei dem erfolgreichen Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die Courtage hierbei vom Versicherer übernommen.
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