Altersvorsorge Lexikon: Deckungskapital bei einer Versicherung
Das Deckungskapital setzt sich aus den angesammelten Sparanteilen, d.h. den monatlichen Beiträgen und aus den Zinsen zusammen.
Aus diesen beiden Komponenten wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht. Die anfallenden Kosten die beim Vertragsabschluss für die Vermittlerprovision, Policenverwaltung oder den Kosten für den Versicherungsschutz abgezogen werden bewirken, dass zunächst das Deckungskapital nicht der Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge entspricht, dies wird auch gezillmerte Tarife genannt.
Bei der vorzeitigen Kündigung der Versicherung wird dem Versicherungsnehmer der Rückkaufswert (Rückvergütung) ausgezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich hier aus dem Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen, bei dem für die vorzeitige Kündigung ein Kostenabschlag oder auch Stornoabschlag abgezogen wird.
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