Altersvorsorge Lexikon: Deckungsstock einer Versicherung
Der Deckungsstock einer Versicherung bezeichnet die Summe aller Vermögenswerte die ein Versicherungsunternehmen angesammelt hat. Dieser Deckungsstock wird genutzt, damit die Versicherungsgesellschaft jederzeit die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten aus den Versicherungsverträgen erfüllen kann.
In einem Deckungsstock dürfen nur folgende Werte aufgenommen werden: Aktien, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, Hypotheken, Grundschulden- und Rentenschuldforderungen, Festverzinsliche Wertpapiere, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen, Darlehen, Beteiligungen an Unternehmen und Vorauszahlungen an Versicherungsleistungen.
Da der Deckungsstock ein Sondervermögen darstellt, und einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt damit die Verpflichtungen jederzeit gegenüber den Versicherten eingehalten werden können, wird dieser von einem Treuhänder überwacht der diesen Deckungsstock gesondert vom sonstigen Vermögen des Unternehmens verwaltet. Diese Vermögenswerte im Deckungsstock werden in einem gesonderten Deckungsstockverzeichnis aufgeführt, und sind im Falle eines Konkurses nicht pfändbar.
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