Altersvorsorge Lexikon: Dynamisierung oder auch Dynamik einer Versicherung
Bei der Dynamisierung oder auch Dynamik, werden die monatlichen Beiträge meist jährlich oder alle drei Jahre erhöht. Dies soll verhindern dass durch die Inflation der Wert des Versorgungskapitals verringert wird, und die Kaufkraft in der Zukunft erhalten bleibt.
Das heißt durch die Dynamik werden nach Vertragsablauf auch entsprechend höhere Versorgungsleistungen ausgezahlt. Die monatlichen Versicherungsbeiträge erhöhen sich somit um einen fest vereinbarten Prozentsatz der bei mindestens 5% und höchstens 10% des Vorjahresbeitrages liegt.
Der Versicherungsnehmer hat hier die Möglichkeit zweimal hintereinander auf die Dynamik zu verzichten, ohne dass der Anspruch auf die Dynamik entfällt, nach einer weiteren Aussetzung ist die dynamische Anpassung erst nach einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.
Eine Dynamisierung erfolgt bis maximal zum 65. Lebensjahr und unterschieden wird sie in die Voll- oder Teildynamik. In der Volldynamik wird jeder Vertragsbestandteil, bei der Teildynamik nur ausgesuchte Vertragsbausteine erhöht.
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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:
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