Altersvorsorge Lexikon: Einlösungsbetrag oder auch Erstprämie bei einer Versicherung
Der Einlösungsbetrag oder auch Erstprämie genannt, ist ein wichtiger Bestandteil jedes Versicherungsvertrages und von ausschlaggebender Bedeutung.
Der Versicherungsschutz den der Versicherer bei Vertragsabschluss übernimmt tritt erst in Kraft, wenn der Einlösungsbetrag beim Versicherer eingeht, eine Ausnahme ist hierbei falls der Versicherer einen vorläufigen Deckungsschutz gewährt.
Bei einer verspäteten Zahlung der ersten Prämie ist der Versicherer dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, und den Anspruch innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend zu machen, erfolgt dies nicht in der angegebenen Frist, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag.
Bei Nichtzahlung der Prämie ist der Versicherer bei Eintritt eines Schadensfalles nicht zur Zahlung verpflichtet. Auch die Folgebeiträge sind bei Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnittes zu zahlen, je nach vertraglicher Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
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