Altersvorsorge Lexikon: Einmalbetrag bei einer Lebensversicherung
Bei dem Abschluss einer Lebens- oder Privaten Rentenversicherung besteht die Möglichkeit einen Einmalbetrag zu leisten, das heißt alle Beiträge für die gesamte Laufzeit werden in einer einmaligen Summe gezahlt, und nicht auf monatliche Beiträge aufgeteilt.
Einmalbeiträge werden vor allem dann gezahlt, um z.B. bei dem Eintritt in den Ruhestand eine sofort beginnende Rentenversicherung zu haben, wobei auch hier die Möglichkeit besteht eine Aufschubzeit zu vereinbaren. Bei dem Einmalbetrag sind die Zinsen aus einer Lebensversicherung kapitalertragssteuerpflichtig. Bei der Vereinbarung einer Aufschubzeit muss die Kapitaloption ausgeschlossen sein, da sonst sämtliche Steuerbegünstigungen der Versicherung verloren gehen.
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