Einmalbetrag Lebensversicherung - Was ist ein Einmalbetrag bei einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung?

Altersvorsorge Lexikon: Einmalbetrag bei einer Lebensversicherung

Bei dem Abschluss einer Lebens- oder Privaten Rentenversicherung besteht die Möglichkeit einen Einmalbetrag zu leisten, das heißt alle Beiträge für die gesamte Laufzeit werden in einer einmaligen Summe gezahlt, und nicht auf monatliche Beiträge aufgeteilt.
Einmalbeiträge werden vor allem dann gezahlt, um z.B. bei dem Eintritt in den Ruhestand eine sofort beginnende Rentenversicherung zu haben, wobei auch hier die Möglichkeit besteht eine Aufschubzeit zu vereinbaren. Bei dem Einmalbetrag sind die Zinsen aus einer Lebensversicherung kapitalertragssteuerpflichtig. Bei der Vereinbarung einer Aufschubzeit muss die Kapitaloption ausgeschlossen sein, da sonst sämtliche Steuerbegünstigungen der Versicherung verloren gehen.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:


Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern.

 
Courtage
Deckungskapital
Deckungsrückstellung
Deckungsstock
Direktgutschriften - Sofort-Gewinnbeteiligungen
Direktversicherer
Dread-Disease-Versicherungen
Dynamisierung - Dynamik
Einlösungsbetrag - Erstprämie
Einmalbetrag Lebens - Rentenversicherung
Eintrittsalter Versicherung
Erlebensfall
Erstversicherung
Erwerbsminderungsrente (EMR)
Flexible Altersgrenze
Fälligkeit einer Versicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondssparplan
Frauen und Altersvorsorge
Fremdwährungsversicherung
Garantiezins Lebens- Rentenversicherung
Gemischte Lebensversicherung
Gesundheitsprüfung
Gewinnbeteiligung Versicherungen
Grundfähigkeitsversicherung
Gruppenlebensversicherung
 
 

 

 

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: