Altersvorsorge Lexikon: Eintrittsalter bei einer Versicherung
Das Eintrittsalter bei einer Versicherung ist das Lebensalter der versicherten Person bei Vertragsbeginn. Anhand des Eintrittsalters wird der zu zahlende Beitrag ermittelt.
Einige Versicherungsunternehmen berechnen das Eintrittsalter nach dem Geburtstag, welches dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt, oder durch die Subtraktion des Geburtsjahres vom Jahr des Versicherungsbeginns.
Je nach Versicherungsunternehmen wird hierbei das ermittelte Alter auf- oder abgerundet.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: