Altersvorsorge Lexikon: Erlebensfall bei einer Versicherung
Der Erlebensfall bezeichnet den Versicherungsfall, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Ist dies der Fall, wird die reguläre Erlebensfall-Leistung fällig.
Versicherungsunternehmen weisen ihre Kunden in der Regel auf den anstehenden Erlebensfall und somit Vertragsablauf hin.
Der Versicherungsnehmer muss, um die vereinbarte Leistung zu erhalten den Versicherungsschein und den Nachweis der letzten Beitragszahlung an den Versicherer schicken. Unter Angabe der Bankverbindung wird das Geld entsprechend den Wünschen des Versicherungsnehmers auf das angegebene Konto ausgezahlt.
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