Altersvorsorge Lexikon: Erstversicherung
Die Erstversicherung, oder auch „direktes Geschäft“ oder abgeschlossenes Geschäft genannt, bezeichnet ein Versicherungsgeschäft zwischen einer natürlichen Person und einem Unternehmen und einem zusätzlichen Versicherer. Der Erstversicherer ist die Versicherung die mit dem Kunden einen Versicherungsvertrag abschließt.
Der Erstversicherer hat hier die Möglichkeit das versicherungstechnische Risiko bei einem zusätzlichen Versicherer zu versichern wenn ihm das Risiko alleine zu groß ist. D
er Erstversicherer hat hier die Möglichkeit die einzelnen Bestandteile des Vertrages zu versichern, oder alle Leistungen durch einen zusätzlichen Versicherer abzudecken. Diese Rückversicherung nennt sich abgegebene oder passive Rückversicherung.
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