Altersvorsorge Lexikon: fondsgebundene Lebensversicherung
Eine fondsgebundene Lebensversicherung unterscheidet sich von einer normalen Lebensversicherung darin, dass der Versicherer das Deckungskapital in einem Sondervermögen verwaltet, auch Anlagestock genannt.
Die monatlichen Beiträge werden hier in Investmentfonds investiert, wodurch sich ein höherer Wertzuwachs ergeben kann, aber auch das Verlustrisiko größer ist.
Vom Versicherer garantierte Gewinne gibt es hierbei nicht, das Verlustrisiko minimiert sich jedoch zum Ablauf hin immer mehr.
Der Vorteil der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht in der Aussicht auf höhere Renditechancen, und dass keine stillen Reserven bestehen.
Die Nachteile sind die fehlenden garantierten Mindestverzinsungen, versteckte Kosten und dass ein Absetzen der Beiträge als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer nicht möglich ist. Die Versicherer investieren hierbei die eingezahlten Beiträge in eigene Aktien-, Renten- und offenen Immobilienfonds, oder werden bei den Fonds anderer Kapitalgesellschaften eingesetzt. Der Kunde hat hier die Möglichkeit selbst aktiv zu werden, oder aber das Depot von der Versicherung managen zu lassen.
Verstirbt der Versicherungsnehmer so zahlt der Versicherer die im Vertrag garantierte Todesfallleistung, die unter anderem eine Risikoabsicherung für die benannten Begünstigten enthält. Im Erlebensfall erhält er die erwirtschaftete Ablaufleistung.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: