Altersvorsorge Lexikon: Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung dient dem Versicherer zur Einschätzung des Gesundheitszustandes des Versicherten.
In Versicherungsanträgen stellt der Versicherer Fragen zu chronischen Krankheiten, letzten Operationen, etc. Dies dient dem Versicherer zur Kalkulation des Versicherungsrisikos, und bestimmt somit auch den Tarif.
Gibt der Versicherungsnehmer schwerwiegende Krankheiten an, reagiert der Versicherer in der Regel mit Leistungsausschlüssen um sich vor bereits absehbaren Kosten zu schützen.
Will der Versicherte diese Leistungsausschlüsse mit in den Vertrag einbeziehen, so hat er die Möglichkeit einen Risikozuschlag zu beantragen der auch einen höheren Beitrag bedeutet.
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