Altersvorsorge Lexikon: Gewinnbeteiligung bei Versicherungen
Die Gewinnbeteiligung bei Versicherungen wird von den Versicherungsunternehmen an die versicherten Personen jährlich weiter gegeben. Diese ergeben sich daraus, dass der Versicherer bei der Kalkulation der Beiträge für die unterschiedlichen Versicherungen eine Beitragskalkulation vornimmt, die auf vorsichtigen Annahmen beruht.
Aus diesen Kalkulationen können sich Risiko- und Kostengewinne ergeben, das heißt der Versicherer hat weniger Aufwendungen für Versicherungsleistungen zu erbringen als geplant, erwirtschaftet also somit einen Gewinn.
Gewinne werden von den Versicherungsunternehmen auch durch Zinsgewinne erzielt. Diese erzielten Gewinne werden von den Versicherungen in die Rückstellung für die Beitragsrückstattung eingestellt, und von dort werden jeder einzelnen Versicherung die Gewinnanteile zugewiesen.
Die Höhe der Gewinnanteile wird dabei jährlich vom Vorstand neu zugewiesen, und ist im Geschäftsbericht aufgeführt. Die Gewinnbeteiligungen werden in unterschiedlichen Formen an die Versicherten weiter gegeben. Somit kann die Zuweisung zu einer Erhöhung der Ablaufleistung führen, der Beitrag für die jeweilige Versicherung wird reduziert, oder die Gewinnbeteiligung führt zu einer Erhöhung der Todesfallleistung. Hier ist auch eine Kombination aus den unterschiedlichen Zuweisungen möglich.
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