Altersvorsorge Lexikon: Gruppenlebensversicherung
In der Gruppenlebensversicherung wird eine Personengruppe zusammen in einem Vertrag versichert, dies können Vereine, Verbände oder auch Arbeitgeber sein.
Bei der Gruppenlebensversicherung wird die Versicherung vom Versicherungsnehmer verwaltet, z.B. einer Firma. Der Versicherungsnehmer zieht die Beiträge von seinen Arbeitnehmern oder auch Vereinsmitgliedern ein, und führt die monatlichen Beiträge geschlossen an die Versicherung ab.
Voraussetzungen zum Abschluss einer Gruppenversicherung ist, dass mind. 10 Personen einer Firma, Verein etc. angehören, und sich davon mind. 50% versichern lassen (bei Berufsverbänden mind. 100 Personen), und der zu versichernde Personenkreis nach objektiven Merkmalen ausgewählt wurde (z.B. Alter, beruflicher Stellung, Personenstand etc.).
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