Altersvorsorge Lexikon: Inhaberklausel bei einer Versicherung
Die Inhaberklausel einer Versicherung ist ein Vermerk im Versicherungsvertrag, womit der Inhaber der Versicherungspolice festgelegt wird.
Versicherungsleistungen müssen vom Versicherer nur gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer seine Berechtigung mit dem Versicherungsschein belegt. Kann diese Berechtigung nicht nachgewiesen werden so ist der Versicherer von der Leistung befreit.
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