Altersvorsorge Lexikon: Jahresbeitrag einer Versicherung
Der Jahresbeitrag bezeichnet die Zahlungsweise, und wird in diesem Fall einmal im Jahr gezahlt, meist zu Jahresbeginn. Hier besteht die Möglichkeit den Jahresbeitrag gegen einen Aufschlag von einem bestimmten Prozentsatz in Raten aufzuteilen, die monatlich, vierteljährlich oder dann halbjährlich gezahlt werden können.
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