Altersvorsorge Lexikon: Kapitalabfindung Rentenversicherung
Eine Kapitalabfindung kann gewählt werden bei einer privaten Rentenversicherung, indem der Versicherte sich die Rentenzahlung nicht in monatlichen Raten, sondern in einem einmaligen Betrag auszahlen lässt.
Diese einmalige Zahlung bezeichnet man als Kapitalzahlung oder auch Kapitalabfindung.
Die Wahl ob die Versicherungsleistung monatlich oder einmalig ausgezahlt werden soll kann bei Beginn der Versicherung angegeben werden.
Die endgültige Entscheidung zur Kapitalabfindung kann dem Versicherer dann bis drei Monate vor Rentenbeginn mitgeteilt werden, damit die Summe einmalig ausgezahlt werden kann.
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