Altersvorsorge Lexikon: Kapitaldeckungsverfahren einer Versicherung
Bei dem Kapitaldeckungsverfahren einer Versicherung werden die eingezahlten Beiträge der Versicherten von den Versicherungsunternehmen in einem individuellen Vermögensbestand, auch Deckungsstock genannt, angespart.
Die fälligen Kapital- oder Rentenleistungen werden im Grunde von den Versicherten selbst angespart.
Dies sichert den Versicherten eine Auszahlung mit Erträgen, die zum Beispiel durch die Ansammlung von Zinsen entstehen.
Durch das Kapitaldeckungsverfahren wird jedem Versicherten die Zahlung zum Ablauf gesichert. Das Kapitaldeckungsverfahren unterscheidet sich somit zum Umlageverfahren, das zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt.
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