Altersvorsorge Lexikon: Kapitalertragssteuer bei einer Lebensversicherung
Die Kapitalertragssteuer ist eine Art der Einkommenssteuer, und wird auf die Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben, die aus Zinserträgen von Kapital- oder Fondsgebundenen Lebensversicherungen entstehen.
Für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren werden Kapitalertragssteuern erhoben, die direkt vom Versicherer einbehalten, und an das Finanzamt abgeführt werden.
Die Kapitalertragssteuer liegt zurzeit bei ca. 25% und ist eine Vorsteuer, die ebenso für Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen gezahlt werden muss. Die Erträge werden mit einem individuellen Steuersatz im Rahmen der Steuererklärung versteuert.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis M:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: