Altersvorsorge Lexikon: Laufzeitverkürzung bei Versicherungen
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine Laufzeitverkürzung bei Versicherungen vorzunehmen, die aber unter Umständen Auswirkungen auf die Höhe der Ablaufleistung, und die Besteuerung der Versicherung hat.
Die Laufzeitverkürzung bewirkt, dass die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt werden kann, indem die vertragliche Versicherungssumme vorzeitig erreicht wird.
Dies ist möglich durch zusätzliche freiwillige Beitragszahlungen, bei der alle laufenden Beiträge weiterzuzahlen sind, die Gewinnanteile aus der Versicherung zur Bildung des Deckungskapitals verwendet werden, oder die gesamte Laufzeit des Vertrages gekürzt wird, wobei sich im allgemeinen auch die Versicherungssumme verringert.
Eine steuerliche Begünstigung des Versicherungsvertrages bleibt dabei nur bestehen wenn eine Vertragsänderung bei einem vorher vereinbarten oder nachträglichen Recht vorgenommen wird. Hierbei muss die Lebensversicherung ab dem Tag in dem die Vertragsänderung vorgenommen wurde eine Laufzeit von noch mind. 12 Jahren aufweisen.
Wird die Laufzeitverkürzung in Form der Zuzahlung in Anspruch genommen, so muss der Vertrag eine Mindestrestlaufzeit von 5 Jahren aufweisen.
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