Altersvorsorge Lexikon: Mitversicherte Personen bei einer Versicherung
Mitversicherte Personen sind im Versicherungsvertrag mit eingeschlossen, somit bezieht sich der gewährte Versicherungsschutz nicht nur auf den Versicherungsnehmer.
Dies können Kinder, Ehepartner, Hausangestellte etc. sein, und bezieht sich auf den Schutz bei z.B. Hinterbliebenenzusatz- oder Partnerversicherungen.
Sind diese Personen in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen, so löst ein Schadensfall der durch die mitversicherte Person entsteht ebenfalls die Zahlung der Versicherung aus.
Ist eine mitversicherte Person in eine verbundene Lebensversicherung mit aufgenommen, und verstirbt diese Person, ist der Versicherer dazu verpflichtet die Leistung an den Versicherungsnehmer zu zahlen.
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