Altersvorsorge Lexikon: Obliegenheiten beim Versicherungsnehmer
Die Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers sind auferlegte Pflichten für einen Versicherungsnehmer, die dieser zu erfüllen hat. Diese werden ihm durch einen Vertrag oder durch ein Gesetz auferlegt, und können bei einer schuldhaften Verletzung eine negative Auswirkung auf den Versicherungsvertrag haben, z.B. die Leistungsbefreiung des Versicherers oder die Kündigung des Versicherungsvertrages.
Die Obliegenheiten werden meist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, und den vertraglichen Nebenpflichten geregelt. Diese auferlegten Obliegenheiten sind keine Rechtspflichten und somit nicht gerichtlich einklagbar.
Die Erfüllung dieser Pflichten liegt im Interesse des Versicherungsnehmers, und umfassen zum Beispiel die Mitteilungs- und Auskunftspflicht (die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen).
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