Altersvorsorge Lexikon: Partnerversicherung
Die Partnerversicherung oder auch Versicherung auf verbundene Leben genannt, wird abgeschlossen wenn in einer Versicherung mehrere Personen eingeschlossen werden sollen.
Verstirbt eine dieser versicherten Personen, so ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet, versterben mehrere versicherte Personen gleichzeitig während der Vertragsdauer, so ist der Versicherer nur einmal zur Zahlung der Todesfallleistung verpflichtet.
Eine Partnerversicherung ist somit sinnvoll für Ehe- oder Geschäftspartner, wenn eine gegenseitige Absicherung gewünscht ist. Bei der verbundenen Lebensversicherung in der jeweils die Geschäftspartner mit einbezogen werden, wird bei Tod einer Versicherten Person somit gesichert dass der andere Geschäftspartner weiter seine Verpflichtungen tragen kann.
Bei der Partnerversicherung sind die Beiträge meist günstiger kalkuliert, wie bei zwei unabhängigen Lebensversicherungen auf jeweils eine Person, da eine Todesfallleistung bei einer Partnerversicherung nur einmal fällig werden kann.
|
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben N bis R:
Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern. |
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: