Altersvorsorge Lexikon: Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist eine Möglichkeit um seine Altersvorsorge zu sichern, und zählt zu der betrieblichen Altersvorsorge, da der Arbeitgeber die Beiträge für den Arbeitnehmer in den Fond einzahlt.
Seit dem 01.01.2002 sind Pensionsfonds als fünfte Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge zugelassen, womit es jetzt die Möglichkeit der Direktversicherung, Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen und den Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge gibt.
Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Einrichtungen, und garantieren eine lebenslange Rente, wobei der Arbeitnehmer weiter die Möglichkeit hat die Erwerbsunfähigkeit und auch den Todesfall abzusichern. Der Arbeitnehmer hat hier die Möglichkeit sich durch die Entgeltumwandlung an den Einzahlungen zu beteiligen, wobei für den Arbeitnehmer bis zu 4% der Beiträge steuerfrei sind.
Der Arbeitgeber kann die gezahlten Aufwendungen mit den Betriebsausgaben geltend machen.
Pensionsfonds bieten höhere Renditechancen, sollten aber durch die größeren Risiken professionell gemanagt werden. Das Risiko bei Pensionsfonds besteht darin, dass die Höhe der später gezahlten Pensionsleistungen offen bleibt, nur die eingezahlten Beiträge werden vom Anbieter garantiert.
Ab dem Jahr 2002 gelten die steuerlichen Förderungen in der Form, dass die Beiträge erst im Alter besteuert werden, also fallen Steuerzahlung auf die eingenommene Rente an. Die Riester-Zuschüsse können die Arbeitnehmer auch zur Anlage in den Pensionsfonds verwenden.
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