Prämienanpassungsklausel - Was ist die Prämienanpassungsklausel bei einer Versicherung?

Altersvorsorge Lexikon: Prämienanpassungsklausel bei einer Versicherung

Die Prämienanpassungsklausel legt fest in welcher Höhe (Prozentsatz) die Beiträge, und damit die verbundenen Leistungen angepasst werden, dies erfolgt in der Regel jährlich.
Mit den Prämienanpassungsklauseln hat der Versicherer die Möglichkeit sich an veränderte Aufwandssituationen anzupassen, z.B. bei einer Erhöhung der Schadenshäufigkeit.
In der Lebensversicherung muss die Anpassung durch einen unabhängigen Treuhänder festgestellt werden, und eine Anpassung der Beiträge darf erst erfolgen wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Versicherungsnehmer hat bei einer Prämienanpassung ohne Erhöhung des Versicherungsschutzes die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, die innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen muss.
Hierbei kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben N bis R:


Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern.

 
Nachgelagerte Besteuerung
Nichtrauchertarife
Novation einer Lebensversicherung
Objektives Risiko
Obliegenheiten Versicherungsnehmer
Obliegenheitsverletzung
Ordentliche Kündigung Lebensversicherung
Partnerversicherung
Pensionsfonds
Pensionskasse
Pensionsrückstellungen
Pensionszusage - Direktzusage
Pflichtversicherte
Pfändung
Pfändungsschutz
Police - Versicherungsschein
Policendarlehen
Policenmodell
Prämie Versicherung
Prämienanpassungsklausel
Prämienkalkulation
Rabatt - Summenrabatt
Ratenzahlung Versicherungsbeitrag
Rechnungsgrundlagen Beitragsberechnung
Rechnungszins
Rechte Dritter
Rendite
Rentenartfaktor
Rentengarantiezeit
Renteninformation
Rentensplitting unter Ehegatten
Rentensteuer
Rentenwahlrecht
Restschuldversicherung
Riester-Rente
Risikobeitrag - Risikoanteil
Risikolebensversicherung - Todesfallversicherung
Risikoprüfung Versicherung
Risikozuschlag Versicherung
Rückdatierung Lebensversicherung
Rückkaufswert Lebensversicherung
Rücktritt des Antragstellers vom Vertrag
 
 

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: