Altersvorsorge Lexikon: Ratenzahlung Versicherungsbeitrag
Bei der Ratenzahlung wird der Versicherungsbeitrag nicht auf einmal für das komplette Jahr gezahlt, sondern in Beträge aufgeteilt die monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen können. Die Versicherungen berechnen bei einer Ratenzahlung einen Aufschlag.
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