Rente und Altersvorsorge Lexikon: Rechnungsgrundlagen für die Beitragsberechnung
Die Rechnungsgrundlagen sind für die Beitragsberechnung, und für die Berechnung des Deckungskapitals bei Versicherungen ausschlaggebend.
Mit den Rechnungsgrundlagen wird das Risiko berechnet, und dementsprechend die fälligen Beiträge bestimmt.
Als Grundlagen gelten bei der Berechnung in der Lebensversicherung z.B. die Sterbetafeln (Berechnung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Todes, einer Berufsunfähigkeit etc. ), die garantierten Zinsen und die Kosten für die Versicherungsabschlüsse und Verwaltungskosten.
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