Altersvorsorge Lexikon: Rechnungszins bei einer Versicherung
Der Rechnungszins ist der vom Versicherungsunternehmen garantierte Zins für Kapitalbildenden Lebens- und private Rentenversicherungen.
Dieser wird auf das im Vertrag vereinbarte Deckungskapital berechnet, und für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Neben den Sterbetafeln ist der Rechnungszins ein weiteres Merkmal um eine Lebensversicherung zu kalkulieren, der Rechnungszins ist gesetzlich festgeschrieben.
Mit dem Rechnungszins werden die Sparbeiträge verzinst, die Zinsgewinne die ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet werden den Kunden mit mindestens 90% wieder gutgeschrieben.
Rechnungszinsen werden vorsichtig kalkuliert, damit auch in schwachen Zeiten und bei niedrigen Kapitalmarktzinsen die Erfüllbarkeit der Verträge sichergestellt ist.
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