Altersvorsorge Lexikon: Renteninformation
Eine Renteninformation gibt dem Versicherten einen aktuellen Stand über das Rentenversicherungskonto, und zeigt diesem bisher erworbene Rentenansprüche an.
Die Renteninformation rechnet die Renten hoch, und ermittelt dabei eine ungefähre Summe über die voraussichtliche Rente, die fällig werden kann bis der Versicherte das 65. Lebensjahr erreicht.
Auf Antrag des Versicherten werden ihm auch die Renten im Falle einer verminderten Erwerbsfähigkeit mitgeteilt, die den Hinterbliebenen im Falle seines Todes zustehen würden.
Die Versicherten erhalten hierbei jährlich eine neue Mitteilung inwieweit sich jährlich gezahlte Beiträge weiter auf die zu erwartende Rente ausgewirkt haben.
Den Anspruch auf eine Renteninformation haben Personen die mind. 27 Jahre alt sind und wenigstens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
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