Altersvorsorge Lexikon: Rentensteuer
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Einkünfte und unterliegen grundsätzlich der Rentensteuer. Renten werden hierbei nicht zu 100% versteuert, der Satz im Jahr 2006 lag hierbei bei 52%.
Die Besteuerung von Renten wird seit dem Jahr 2005 nach dem Prinzip der Nachgelagerten Besteuerung umgestellt, und hierbei schrittweise angehoben. Somit steigt der steuerpflichtige Teil hier bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, danach bis zum Jahr 2040 um jährlich einen Prozentpunkt.
Hierbei steigt jedoch auch der steuerfreie Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung jährlich um zwei Prozentpunkte, seit 2006 beträgt dieser 62%, ab 2025 100%.
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