Altersvorsorge Lexikon: Rentenwahlrecht
Das Rentenwahlrecht ist die Möglichkeit bei einem fälligen Versicherungsvertrag - entweder bei Ablauf der Versicherung, oder im Todesfall - zu wählen, wie die Versicherungsleistung ausgezahlt werden soll.
Die Möglichkeit besteht hier die Rente monatlich in Empfang zu nehmen, oder sich den kompletten Betrag in Form der Einmalzahlung überweisen zu lassen.
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