Altersvorsorge Lexikon: Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung ist eine Form der Krankengeldtageversicherung, und dient zur Absicherung von Krediten. Die Restschuldversicherung wird in der Regel durch einen Einmalbeitrag abgeschlossen.
Der Kreditnehmer ist hierbei im Falle einer Krankheit oder durch eine Arbeitsunfähigkeit abgesichert, indem ihm Krankentagegeld gezahlt wird. Dieses Geld wird dann als Abzahlung für den Kredit verwendet.
Auch im Todesfall ist die Zahlung des Kredites abgesichert, verstirbt der Kreditnehmer müssen die Hinterbliebenen den Kredit nicht abzahlen, sondern dieser wird durch die Versicherung einmalig getilgt.
Eine Restschuldversicherung verringert sich insoweit, wie sich auch das Darlehen zur monatlichen Ratenzahlung verringert, das heißt eine Restschuldversicherung zahlt immer nur den noch offenen Kreditbetrag.
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