Altersvorsorge Lexikon: Riester-Rente
Die Riester-Rente benannt nach dem Bundesarbeitsminister Walter Riester bezeichnet die staatliche Förderung für die betriebliche und private Altersvorsorge.
Pflichtversicherte Personen haben seit dem 01.01.2002 Anspruch auf die Riester-Rente also auf die staatliche Förderung. Gefördert wurde die Altersvorsorge im Jahr 2006 mit folgenden Zulagen: Pro Erwachsenem 114 Euro, je Kind 138 Euro. Die Mindestleistungen je Person lagen bei 3% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehaltes mit einem Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Der steuerfreie Höchstbetrag lag bei 1575 Euro pro Jahr, wobei dieser mit den Sonderausgaben verrechnet wird. Die Förderung fließt dabei direkt in den Vertrag und nicht an den Beitragszahler. Seit 2006 gelten für Männer und Frauen gleiche Tarife.
Die Riester-Rente ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, und kann wahlweise durch eine Versicherung, Bank oder eine Fondsgesellschaft abgeschlossen werden.
Geförderte Leistungen sind hier im Bereich der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Die Beiträge werden bei der geförderten Riester-Rente somit in eine private Rentenversicherung, Fondssparplan, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder einen Banksparplan eingezahlt.
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