Risikolebensversicherung oder Todesfallversicherung - Was ist eine Risikolebensversicherung, die auch als Todesfallversicherung bezeichnet wird?

Rente und Altersvorsorge Lexikon: Risikolebensversicherung oder Todesfallversicherung

Eine Risikolebensversicherung oder auch Todesfallversicherung, deckt alleine die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall ab.
Anfallende Überschüsse werden hier von den Versicherungen in der Regel mit dem Beitrag verrechnet, wodurch dieser reduziert wird. Die Risikolebensversicherung spart somit kein Geld an, sondern ist eine reine Todesfallversicherung. Am Ende der Laufzeit erfolgt somit auch keine Geldauszahlung.
Eine Risikolebensversicherung ist meist mit einem Umtauschrecht gekoppelt, wodurch diese anhand bestimmter Ereignisse in eine Kapitalbildende Lebensversicherung umgetauscht werden kann.
Die Mindestversicherungsdauer für eine Risikolebensversicherung beträgt im Allgemeinen sechs Monate, bei Laufzeiten unter 1 Jahr gelten Mindestversicherungssummen.
Die Mindestversicherungssummen variieren je nach Versicherungsgesellschaft, und sind nicht gesetzlich geregelt. Es besteht die Möglichkeit zusätzlich zur Risikolebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung etc. abzuschließen. Zurzeit sind auf Risikolebensversicherungen keine Versicherungssteuern zu zahlen.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben N bis R:


Jetzt kostenlos und unverbindlich Angebot zur privaten Altersvorsorge von einem Experten in Ihrer Nähe anfordern.

 
Nachgelagerte Besteuerung
Nichtrauchertarife
Novation einer Lebensversicherung
Objektives Risiko
Obliegenheiten Versicherungsnehmer
Obliegenheitsverletzung
Ordentliche Kündigung Lebensversicherung
Partnerversicherung
Pensionsfonds
Pensionskasse
Pensionsrückstellungen
Pensionszusage - Direktzusage
Pflichtversicherte
Pfändung
Pfändungsschutz
Police - Versicherungsschein
Policendarlehen
Policenmodell
Prämie Versicherung
Prämienanpassungsklausel
Prämienkalkulation
Rabatt - Summenrabatt
Ratenzahlung Versicherungsbeitrag
Rechnungsgrundlagen Beitragsberechnung
Rechnungszins
Rechte Dritter
Rendite
Rentenartfaktor
Rentengarantiezeit
Renteninformation
Rentensplitting unter Ehegatten
Rentensteuer
Rentenwahlrecht
Restschuldversicherung
Riester-Rente
Risikobeitrag - Risikoanteil
Risikolebensversicherung - Todesfallversicherung
Risikoprüfung Versicherung
Risikozuschlag Versicherung
Rückdatierung Lebensversicherung
Rückkaufswert Lebensversicherung
Rücktritt des Antragstellers vom Vertrag
 
 

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: