Rente und Altersvorsorge Lexikon: Risikolebensversicherung oder Todesfallversicherung
Eine Risikolebensversicherung oder auch Todesfallversicherung, deckt alleine die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall ab.
Anfallende Überschüsse werden hier von den Versicherungen in der Regel mit dem Beitrag verrechnet, wodurch dieser reduziert wird. Die Risikolebensversicherung spart somit kein Geld an, sondern ist eine reine Todesfallversicherung. Am Ende der Laufzeit erfolgt somit auch keine Geldauszahlung.
Eine Risikolebensversicherung ist meist mit einem Umtauschrecht gekoppelt, wodurch diese anhand bestimmter Ereignisse in eine Kapitalbildende Lebensversicherung umgetauscht werden kann.
Die Mindestversicherungsdauer für eine Risikolebensversicherung beträgt im Allgemeinen sechs Monate, bei Laufzeiten unter 1 Jahr gelten Mindestversicherungssummen.
Die Mindestversicherungssummen variieren je nach Versicherungsgesellschaft, und sind nicht gesetzlich geregelt. Es besteht die Möglichkeit zusätzlich zur Risikolebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung etc. abzuschließen. Zurzeit sind auf Risikolebensversicherungen keine Versicherungssteuern zu zahlen.
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