Altersvorsorge Lexikon: Rückkaufswert einer Lebensversicherung
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist der bei Kündigung einer Versicherung zu erstattende Betrag, der nach Jahren gestaffelt ist.
Bei einer Kündigung erfolgt in der Regel im ersten Jahr keine Rückerstattung, da Versicherungsunternehmen damit die Kosten für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung decken.
Auch nach Jahren ist der Rückkaufswert meist geringer wie die eingezahlten Beiträge, der Rückkaufswert übersteigt in der Regel erst nach 5-8 Jahren die bis dahin eingezahlten Beiträge.
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